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Fahrradträger – was muss man beachten?!

Die erste Frage, die es zu beantworten gilt: Dach- oder Heckträger? Wir als Werkstatt finden Heckträger praktischer. Diese werden einfach an der Anhängerkupplung montiert. Das Be- und Entladen ist im Vergleich zum Dachträger wesentlich einfacher und auch rückenschonender, da die Fahrräder immer schwerer werden oder der Trend zum E-Bike geht.

Beachten Sie die Stützlast!!!
Die maximale Stützlast Ihres Autos entscheidet, wie viel Gewicht Sie auf dem Träger transportieren dürfen. Die Angaben zur Stützlast finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Punkt 13.

Um die zulässige Stützlast nicht zu überschreiten, muss das Gewicht des Trägers UND das Gewicht der Fahrräder eingerechnet werden. Demnach gilt: je leichter der Träger, desto besser.

Überschreitung der Stützlast!!! Wenn Sie die Stützlast überschreiten, droht Ihnen ein Bußgeld und es ist zudem sehr gefährlich. Wer kennt Sie nicht die Meldung aus der Radio-Verkehrszentrale „Vorsicht auf der Autobahn befinden sich Gegenstände auf der Fahrbahn“. Nicht selten handelt es sich dabei um Fahrräder. Schuld sind entweder falsche Sicherung oder klapprige Träger. Wird ein Fahrzeug mit nicht korrekt gesicherter Ladung kontrolliert, drohen Bußgelder. Im Schadenfall drohen sogar Punkte in Flensburg.

Kennzeichen?
Oft kommt es vor, dass der Fahrradträger das Kennzeichen des Fahrzeuges verdeckt. Ein drittes Kennzeichen ist dann zwingend erforderlich. Es ist nicht gestattet, das Kennzeichen vom Fahrzeug abzumontieren und am Träger zu befestigen. Diese Schilder bedürfen jedoch keiner Plakette und sind im Internet oder beim Schilder-Service vor Ort erhältlich.

Gern beraten wir Sie in unserer Freien Kfz-Werkstatt zu einem geeigneten Fahrradträger. Rufen Sie uns an unter 0351/27 22 65 24 oder senden Sie uns eine E-Mail an:
info@autowerkstatt-dresden.com

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